Kfz-Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Dmitry Reich

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Kfz-Sachverständigenbüro Dmitry Reich

Ein Informationsportal: www.beimAutounfall.de

Schrittweise vorgehen

Ihre Rechte beim Autounfall

Einige Schadenbeispiele

Professionelle Hilfe

Beim Autounfall: Schritt für Schritt vorgehen Ihre Rechte als Geschädigter beim Autounfall Beispiele von Schäden beim Autounfall Professionelle Hilfe vom Gutachter und Sachverständigen

In Deutschland gibt es weit über vier Millionen Autounfälle jährlich.

Hat es "gekracht", ist der Schock in der Regel erst einmal groß.

 

Ein Fehlverhalten in so einem Zustand kann oft zu finanziellen Nachteilen führen. Da hilft es, wenn man sich schon vorher fachkundig informiert hat.

 

Mit dieser Informationsseite, möchte ich Sie als Autofahrer möglichst über Ihre Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall informieren. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, dann ist der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung zum finanziellen Ausgleich von Sachschäden und Personenschäden verpflichtet! Bitte beachten Sie, dass diese Seite keine Rechtsberatung darstellt oder die Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzt!

Schritt für Schritt beim Autounfall – 5 Punkte zu beachten

Nach dem Unfall: Schritt für Schritt vorgehen.

Schritt 1: Unfallstelle sichern

Machen Sie die Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar, indem Sie die Warnblinkanlage einschalten, und das Warndreieck ordnungsgemäß aufstellen.

Im Stadtverkehr ist eine Entfernung zur Unfallstelle von 50 m vorgeschrieben. Auf Landstraßen sollte ein Abstand von 100 m und auf Autobahnen 200 m eingehalten werden.

 

Unser Tipp: Schützen Sie sich und Ihre Mitfahrer – tragen Sie Warnwesten! Schalten Sie außerdem die Fahrzeugbeleuchtung an – vor allem nachts gilt:
je mehr Licht, desto besser.

 

Schritt 2: Erste Hilfe leisten

Werden Personen verletzt, muss Erste Hilfe geleistet werden. Bei schweren Verletzungen ist stets der Notruf (Polizei 110; Feuerwehr 112) zu wählen.

 

Unser Tipp: Frischen Sie regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf -
das kann Leben retten!

 

Schritt 3: Polizei oder nicht?

Bei Unfällen mit Personenschäden oder bei erheblichem Sachschaden ist ein Anruf bei der Polizei notwendig. Ausschließlich bei geringeren Schäden und absolut klarer Sachlage kann man auf die Polizei verzichten. Immer vorausgesetzt, die Unfallgegner sind sich über die Schuldfrage zu 100 Prozent einig. Bei kleineren Schäden gilt außerdem: die Unfallstelle muss so schnell wie möglich geräumt werden, damit der Verkehr wieder fließen kann.

 

Unser Tipp: Sind Sie Geschädigter? Dann rufen Sie immer die Polizei und lassen Sie sich von den Beamten einen Unfallbericht ausstellen. Dieser erleichtert bei der späteren Schadensabwicklung erheblich Ihre Beweislast.

 

Schritt 4: Beweise sichern

Unabhängig davon, ob die Polizei verständigt wurde, sichern Sie selbst die Beweise. Fotografieren Sie den Unfallort. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls, sowie die Kontaktdaten des Unfallgegners. Lassen Sie den sich Personalausweis und  KFZ-Schein vorlegen. Sichern sich die Kontaktdaten möglicher Zeugen. Zum Festhalten dieser Unfalldaten bieten viele Versicherungen oder Automobil-Clubs Unfallbericht-Protokolle an, die man immer im Auto dabei haben sollte. Auch hier können Sie einen Muster-Unfallbericht herunterladen (>> PDF Datei).

 

Unser Tipp: Fotografieren Sie die gesamte Unfallstelle aus verschiedenen Positionen und Blickrichtungen (achten Sie auf Bremsspuren, Glassplitter, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung). Damit lässt sich der Unfallhergang bei Unstimmigkeiten leichter rekonstruieren.

 

Warten statt Fahren: Sind Sie Alleinbeteiligter am Unfallgeschehen, weil Sie z. B. ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben, dürfen Sie sich auf keinen Fall vom Unfallort entfernen. Ein solches Verhalten ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und nach § 142 StGB strafbar. Daher gilt: Noch am Unfallort die nächstgelegene Polizeistation anrufen und diese unter Angabe Ihrer Daten über den Unfall informieren. Dies stellt stets die für Sie rechtlich sichere und richtige Handlung dar. Der bloße Zettel an der Windschutzscheibe ist hingegen niemals ausreichend!

 

Unser Tipp: Schauen Sie sich das beschädigte Fahrzeug genau an und untersuchen Sie das Fahrzeug auf eventuelle Vorschäden - fotografieren Sie alle Beschädigungen!

 

Schritt 5: Versicherung

Als Unfallverursacher müssen Sie Ihrer eigenen Versicherung den Schaden melden. Für einen Geschädigten wird dieses meistens von dem Sachverständigen oder dem Rechtsanwalt im Rahmen der Schadensabwicklung erledigt.

 

Unser Tipp: Sie sollten misstrauisch werden, falls Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers Hilfe bei der Abwicklung des Schadens anbietet. Bedenken Sie, dass die Versicherung dabei meist im eigenen Interesse handeln wird. Lassen Sie sich in diesem Fall zum Beispiel von uns helfen!  Als Geschädigtem steht Ihnen meist eine kostenfreie qualifizierte Unterstützung zu!

Mehr über Ihre Rechte beim Autounfall

Ihre Rechte beim Autounfall

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, dann ist der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung zum finanziellen Ausgleich von Sachschäden und Personenschäden verpflichtet.

Um Ihren Anspruch durchzusetzen, müssen Sie zunächst die genaue Schadenshöhe beziffern. Dazu können Sie der gegnerischen Versicherung ein Sachverständigengutachten vorlegen. Genau dies ist unser Angebot an Sie: Wir erstellen nach einem Autounfall ein solches Gutachten.

 

· Denn: Ihnen als Geschädigtem steht es grundsätzlich zu, einen Sachverständigen auszuwählen und mit der Beweissicherung zu beauftragen. Die angefallen Schadenermittlungskosten sind grundsätzlich von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu tragen.

 

· Sie als Geschädigter können zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen - die Kosten hierfür müssen im Normalfall ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

 

· Sie als Unfallgeschädigter sind nicht verpflichtet, Ihren Unfallschaden reparieren zu lassen. Sie können sich auch die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen lassen und Ihr Fahrzeug – sofern verkehrssicher – unrepariert weiter nutzen (fiktive Reparaturkostenabrechnung).

 

· Falls Sie sich für eine Reparatur entscheiden, steht Ihnen für die Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug zu. Sie können sich allerdings auch für die Reparaturdauer einen Nutzungsausfall auszahlen lassen. Die Typklasse sowie die Reparaturdauer werden ebenfalls von uns als Ihrem Sachverständigen ermittelt.

 

Daher zögern Sie nicht, uns im Falle Ihres unverschuldeten Autounfalles anzusprechen!

 

Bagatellschaden oder mehr – der Gutachter hilft

Beispiele von "alltäglichen" Schäden

Nur ein kleiner Lackkratzer? Eine unscheinbare Delle im Blech?

Viele Autofahrer melden Bagatellschäden nicht bei der Polizei und der Versicherung. Dabei können auch bei vermeintlich kleinen Schäden hohe Reparaturkosten entstehen. Zum Beispiel: Ein Einkaufswagen touchiert eine Fahrzeugtür. Jemand rollt im Schritttempo gegen den Stoßfänger seines Vordermannes. Was für den Laien zunächst harmlos erscheint, kann in sich in Wirklichkeit als gravierender Schaden entpuppen. Wir als Ihr Gutachter gehen der Sache auf den Grund! Anhand unserer Beispiele sehen Sie, dass die Arbeit eines Gutachters bei jedem Schaden sinnvoll ist!

 

Beispiel 1: "Der rollende Einkaufswagen"

Beispiel 2: "Der leichte Auffahrunfall"

Beispiel 3: "Der kaum sichtbare Schaden"

Dipl.-Ing. (FH) Dmitry Reich aus Ratingen bei Düsseldorf

Was kann ich für Sie tun?

Im Falles eines (nicht selbst verschuldeten) Autounfalles erreichen Sie mich vorzugsweise mobil unter 01 71/33 55 535.

Bitte sprechen Sie mich in Ihrem Interesse vor dem Kontakt mit einer Versicherung an! Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen über mich und das Kfz-Sachverständigenbüro Reich aus Ratingen finden Sie auf der Seite meines Büros: www.svb-reich.de

Mit der Informationsseite www.beimAutounfall.de haben wir, das Kfz-Sachverständigenbüro Dmitry Reich aus Ratingen bei Düsseldorf, es uns zum Ziel gemacht, Autofahrer möglichst umfassend über Ihre Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug zu informieren.

Gerne stehen wir Ihnen auch mit unserer jahrelangen Berufserfahrung – wir sind als Sachverständige und Gutachter aktiv seit 1997 - bei der kompletten Abwicklung rund um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zur Verfügung.